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Buchung: Unsere AGB Allgemeine Geschäftsbedingung  Buchungs- und Mietbedingung Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung der Wohnung vom Gast bestellt und von den Vermietern bestätigt worden ist. Die Bestätigung bedarf der Schriftform (auch per Fax oder Email). Wird der Vertrag per Internet geschlossen, gilt eine Widerrufsfrist von 8 Tagen, in der der Vertrag kostenfrei storniert werden kann. Die Widerrufsfrist erlischt, sobald der Gast eine Anzahlung geleistet hat. Die Mietzahlung erfolgt im Voraus, wobei 20% Anzahlung sofort bei Vertragsabschluss zu zahlen sind, und der Restbetrag bis 14 Tage vor Anreise auf unserem Konto gutgeschrieben sein muss. Der Vermieter behält sich vor, den Vertrag zu stornieren, bzw. die Nutzung der Wohnung zu verwehren, wenn diese Zahlungsvereinbarungen vom Gast nicht eingehalten werden. Bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise wird der volle Tagessatz in Rechnung gestellt. Der Gast ist den Vermietern gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn die von ihm bestellte Wohnung für die vereinbarte Zeit nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. Der Schadensersatz beträgt 80% des vereinbarten Mietpreises. Bei Absage acht Tage vor Reiseantritt den gesamten Mietbetrag. Die Vermieter sind verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellte Wohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der Schadensersatzsumme zu verrechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Unabhängig davon ist vom Gast eine Stornierungsgebühr von 30,00 € zu entrichten (dies gilt auch für Termin-Änderungen). Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den so errechneten Betrag zu zahlen Für den Gast empfiehlt sich der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung z. B. bei einem Reisebüro. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast die Wohnung frühestens ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein. Die Anreise soll in der Zeit zwischen 14 und 16 Uhr erfolgen. Spätere Anreise ist mit der Objektbetreuung abzustimmen. Bei weniger als 5 Übernachtungen ist ein Kurzbucherzuschlag in Höhe von einmalig  50€ zu bezahlen. Der Gast ist verpflichtet, am Anreisetag den Kurbeitrag gemäß aktueller Satzung bei der vom Vermieter beauftragten Objektbetreuung zu entrichten. Die Kurkarten werden durch die Objektbetreuung ausgestellt und dem Gast ausgehändigt. Eine Erstattung zu viel gezahlter Kurbeiträge kann weder durch die Objektbetreuung noch durch den Vermieter erfolgen, sondern ist ggf. bei der Stadt Cuxhaven zu beantragen. Für die Objektbetreuung einschließlich Endreinigung ist am Tag der Anreise vor Ort eine Servicepauschale zu entrichten. In dieser Pauschale nicht enthalten ist die Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende Verunreinigungen, liegengebliebener Abwasch oder Müll sowie die Reinigung von Holzkohlegrill, Backofen, Mikrowelle, Kochplatten und Kühlschrank. Die Vermieter behalten sich vor, zusätzlich entstehende Reinigungskosten vom Gast nachzufordern. Die Vermieter rechnen mit Sozialträgern keine Sozialzuschüsse für Familienerholung usw. ab. Das Mitbringen von Haustieren (auch Kleintieren, Nager, Vögel, Reptilien usw.) ist generell untersagt. Im Haus darf nicht geraucht werden! (Rauchen auf der Terrasse ist gestattet) Der Gast verpflichtet sich das Wohnungseigentum und Inventar mit Sorgfalt zu behandeln und haftet für Schäden, die er oder seine Mitbewohner an dem Eigentum der Vermieter verursachen. Im Schadensfalle hat der Gast die Vermieter über Art und Umfang des Schadens spätestens bei Abreise zu informieren. Bei Schäden, die sofort behoben werden müssen oder die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, sind die Vermieter oder die Objektbetreuung unverzüglich zu unterrichten. Der Gast ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen oder Nachbesserungen im Schadensfalle vorzunehmen. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für alle Mitreisenden, einschließlich der Kinder. Im Falle von Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Streik, Energiekrisen und behördliche Eingriffe übernimmt der Vermieter keine Haftung. Das benutzen der Spielgeräte (Schaukel, Rutsche, Trampolin  usw) erfolgt auf eigene Gefahr .Eltern haften für ihre Kinder. .Bei verloren gegangenen Wohnungsschlüsseln ist der Mieter verpflichtet die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Schlüssels oder für den Austausch der Schließanlage zu übernehmen. Erfüllungsort ist Cuxhaven, Gerichtsstand ist Braunschweig.
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